Who has to clear where in Werder (Havel)
Das Ordnungsamt der Stadt Werder (Havel) weist aus aktuellem Anlass auf die Anliegerpflichten im Winter hin. Während sich Kinder über Rodelpisten und Rutschbahnen freuen, sind Schneefall und Glätte für Anlieger auch mit Pflichten verbunden. Denn bei Schnee, Matsch oder Eisglätte kann ein rutschiger Gehweg schnell zur Gefahr werden.
Räumen schützt vor Unfällen
Gehwege und Radwege in allen Straßen der Stadt und der Ortsteile sind deshalb durch die Anlieger von Schnee freizuhalten und bei Glätte abzustumpfen. Nicht jedem ist bewusst, dass – abhängig von der Straßenkategorie – oft auch Räumpflichten für Straßen bestehen.
Rechtlich geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Werder (Havel). Sie sieht die nachfolgende Kategorisierung der Werderaner Straßen vor.
- Kategorie A (Ortsdurchfahrten, Straßen mit hoher Verkehrsdichte; Hauptstraßen): Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Stadt.
- Kategorie B (Verbindungsstraßen zu Hauptstraßen): Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Stadt.
- Kategorie C (Anliegerstraßen): Winterdienst durch die Anlieger; nur bei extremen Witterungsverhältnissen (fortdauernder, eisbildender Regen oder Nieselregen auf gefrorenem Boden) durch die Stadt
Wann die Stadt räumt – und wann nicht
Der Winterdienst für Straßenbereiche der Kategorien A und B ist laut Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung teilweise auf bestimmte Straßenabschnitte beschränkt. Für die nicht beräumten Abschnitte und für sämtliche Straßen der Kategorie C gilt: Anlieger haben die Fahrbahn jeweils bis zur Straßenmitte mit abstumpfenden Mitteln verkehrssicher zu halten. Nur in Ausnahmelagen wird dort die Stadt aktiv, wobei gerade dann natürlich auch Unterstützung willkommen ist.
Die Räumpflicht der Anlieger für anliegende Gehwege und selbstständige Radwege gilt unterdessen für alle drei Straßenkategorien. Bei Straßen, die nicht über einen separaten Gehweg verfügen, ist zur bebauten Fahrbahnseite hin ein Seitenstreifen von 1,50 Metern für Fußgänger von Schnee freizuhalten und abzustumpfen.
Streuen ja – Salz nur im Ausnahmefall
Die Verwendung von Salz ist übrigens nur bei Eisregen erlaubt oder wenn normale Streumittel wirkungslos bleiben. Denn Salz kann zu erheblichen Schäden am Pflaster oder Belag führen.
Das Straßenverzeichnis mit den Kategorien und die Straßenreinigungssatzung sind auf der Homepage der Stadt zu finden.
