Blütenstadt Werder (Havel)

Limiting rent increases

New rent cap ordinance and cap limit ordinance also apply in Werder.
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Symbolbild.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Land Brandenburg zwei landesrechtliche Verordnungen zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung finden Anwendung in 36 Kommunen. Zu den in den Verordnungen genannten Städten und Gemeinden gehört auch Werder (Havel).

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung legt fest, dass für neu abzuschließende Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden darf.

Durch die Kappungsgrenzenverordnung wird zusätzlich geregelt, dass bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigt.

Das Landeskabinett hat die neuen Regelungen am 25. November 2025 auf Grundlage eines Gutachtens beschlossen. Begründet werden sie mit der Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Die beiden Verordnungen sind hier zu finden:

Werder (Havel), 14. January 2026