Blütenstadt Werder (Havel)

Wahlhelfer gesucht!

Für den Bundestagswahltermin am 23. Februar werden 288 Wahlhelfer in Werder (Havel) benötigt.

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Am 23. Februar 2025 wird die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag stattfinden. 

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich als Wahlhelfer aktiv bei der Realisierung unserer demokratischen Grundrechte einzubringen und die Durchführung der Wahlen zu unterstützen. Wegen der engen Fristen und dem bevorstehenden Jahreswechsel wird jetzt schon darum gebeten, sich als Wahlhelfer zur Bundestagswahl in Werder (Havel) eintragen zu lassen.

Wahlhelfer bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Zur Bundestagswahl werden in der Stadt Werder (Havel) 27 Wahllokale und 9 Briefwahlvorstände gebildet. Zur ordnungsgemäßen Absicherung der Wahl und der anschließenden Auszählung werden 36 Wahlvorstände mit rund 288 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfern benötigt.

Wahlhelfer können Sie werden, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, also das Wahlrecht ausüben dürfen. Jeder Wahlvorstand benötigt einen Wahlvorsteher, einen Stellvertreter, einen Schriftführer und idealerweise fünf Beisitzer.

Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter werden vor der Wahl geschult. Ihren Schulungstermin und die zugehörigen Materialien erhalten Sie mit Ihrem Berufungsschreiben.

Wir läuft die Wahl für die Wahlhelfer ab?

Allgemeine Wahlvorstände

Die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände treffen sich am Wahltag morgens bis spätestens um 7.30 Uhr in den Wahlräumen. Sie organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel.

Wahlvorsteher leiten die Wahlhandlung und die Auszählung der Stimmen. Sie weisen alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes in ihre Aufgaben ein. Sie geben unter anderem, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels durch den Wähler frei.

Am Ende des Wahltages bringen sie wichtige Wahlunterlagen zur Wahlbehörde in das Rathaus. Die Funktion des Wahlvorstehers wird oftmals von städtischen Bediensteten übernommen. Stellvertreter vertreten die Wahlvorsteher in deren Pause.

Schriftführer prüfen, ob Personen im Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt sind. Sie setzen nach vollzogener Wahlhandlung des Wählers Stimmabgabevermerke (Häkchen) im Wählerverzeichnis. Außerdem fertigen sie die Wahlniederschrift über die Wahlhandlung und die Ermittlung/ Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk an.

Beisitzer geben zum Beispiel die Stimmzettel am Eingang des Wahlraumes aus, vertreten die Schriftführer in deren Pause und kontrollieren den Ablauf im Wahlraum (insbesondere bei Andrang).

Briefwahlvorstände

Die Mitglieder der Briefwahlvorstände finden sich am Nachmittag in ihrem Briefwahllokal ein. Im Unterschied zu den allgemeinen Wahlvorständen sind Briefwahlvorstände nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe befasst.

Abends sind sie ebenso wie die anderen Wahlvorstände mit der Ermittlung/ Feststellung des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk betraut.

Erfrischungsgeld

Für Ihr Interesse, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit bereitzuerklären, erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Je nach Funktion erhalten Beisitzer ein Erfrischungsgeld von 40 und Wahlvorstände von 60 Euro.

Jetzt als Wahlhelfer bewerben!

 Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an wahlhelfer@werder-havel.de. Das Antragsformular können Sie HIER HERUNTERLADEN!

Werder (Havel), 14. Januar 2025